Atemschutzgeräteträger
Aktuelle Lehrgänge
Historie
© Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Seit dem 1. April 1983 findet die Atemschutzausbildung bei der Feuerwehr Stadt Furth im Wald statt. Die entsprechende Legimitation erfolgte durch das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Seit dem finden jährlich im Schnitt sechs zweiwöchige Lehrgänge statt, bei denen etwa rund 20 junge Feuerwehrmänner und -frauen zu Atemschutz-Geräteträgern ausgebildet werden. In den drei Jahrzehnten dürften dies knapp 3.000 Geräteträger gewesen sein.
Lernziele
Der Atemschutzgeräteträger wird an vorderster Front eingesetzt. Sie müssen eigenständig Entscheidungen treffen und sind in diesen Situation für das eigene Leben, das der Kameraden im Einsatz und möglicherweise noch weiterer Personen verantwortlich. Auf solche Situationen werden die Lehrgangsteilnehmer in den sieben Übungsabenden grundlegend vorbereiten. Der angehende Atemschutzgeräteträger muss sein Gerät beherrschen, sich über den eigenen Fitnesszustand im Klaren sein, die grundsätzlichen Einsatztaktiken beherrschen, Teamfähigkeit zeigen und reflektiert arbeiten. Neben einem Zeugnis nehmen die Teilnehmer am letzten Abend auch wertvolle Erfahrungen für zukünftige Einsätze mit nach Hause.
Natürlich macht das Zeugnis zum Atemschutzgeräteträger noch keinen „Meister“. Es erfordert sehr viel Übung und Praxiserfahrung, um auch in gefährlichen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und am Ende des Einsatzes wieder heil nach Hause zurückkehren zu können.
Teilnahmevoraussetzungen
Der Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger erfordert Anstrengung und Selbstdisziplin, soll den Teilnehmern und Ausbildern aber auch Spaß bereiten. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es für jeden Teilnehmenden einige Grundvoraussetzungen, die er/sie erfüllen muss. Dies wären
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Abgeschlossene Grundausbildung: Der Teilnehmer muss zum Lehrgangsbeginn die Grundausbildung
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Motivation und Zuverlässigkeit: Jeder und jede Teilnehmer/in sollte sich von Beginn an klar machen, dass neben der theoretischen Ausbildung auch starke körperliche Belastungen auf sie/ihn warten. Ein problemloser Lehrgang ist deshalb für alle Beteiligten nur möglich, wenn jeder motiviert mitwirkt und an allen Abenden pünktlich erscheint (Beginn der Ausbildung ist jeweils um 19.00 Uhr)!
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Mindestalter 18 Jahre: Aus rechtlichen Gründen muss jeder Teilnehmende zu Beginn der Ausbildung mindestens 18 Jahre alt sein.
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Gesundheits-Check: Teilnehmen am Lehrgang kann nur, wer sich der vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchung (G 26.3) bei einem dafür anerkannten Arzt
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Anmeldung: Um eine problemlose Lehrgangsabwicklung zu ermöglichen, muss zu Beginn des Lehrgangs von jedem Teilnehmenden ein ausgefülltes Anmeldeformular vorliegen und am ersten Abend beim Lehrgangsleiter abgegeben werden.
Ausrüstung
An allen Abenden ist die komplette persönliche Schutzausrüstung mitzubringen! Zusätzlich benötigt jeder Teilnehmende eine Flammschutzhaube, den Feuerwehr-Sicherheitsgurt, eine Atemschutzmaske, ein Atemschutzgerät und eine Reserveflasche. Am letzten Ausbildungstag (theoretische Prüfung und Abschluss) sollen alle Teilnehmenden in Uniform erscheinen!
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 7, welche den Einsatz unter Atemschutz regelt. Diese Theorie erfolgt in den Übungsabenden jeweils nach der praktischen Ausbildung. Zudem erhält jeder Teilnehmende eigene Lehrgangsunterlagen, mit denen er/sie sich für die theoretische Prüfung (insgesamt 50 Fragen; die Hälfte davon muss richtig beantwortet sein) am letzten Abend vorbereiten kann.
Praktische Ausbildung
Ansprechpartner
Für die Aus- und Weiterbildung der Atemschutzgeräteträger ist der fachbezogene Kreisbrandmeister Christian Scheuer zuständig. Ihm stehen einige Feuerwehrkameraden von der Feuerwehr Furth im Wald für die Ausbildung zur Seite.