Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Vorgeschichte:

Am 19. September 2000 wurde ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen unterzeichnet. Am 27. August 2013 folgte die Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern

 

Eckpunkte und Ziele der Vereinbarung:

de-cz_06.jpgGemeinsames Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit Petrovice-Schwandorf

Die Zusammenarbeit soll im Bereich der Information, der Vorbeugung vor bzw. der Bewältigung von Katastrophen und schweren Unglücksfällen vertieft werden. Die Vertragspartner informieren sich gegenseitig über Katastrophen und schwere Unglücksfälle in den grenznahen Gebieten mit möglichen Auswirkungen auf das Staatsgebiet der anderen Vertragspartei, insbesondere über Katastrophen und schwere Unglücksfälle im Gebiet bis zu 15 Kilometern beiderseits der Staatsgrenze.

Erachten die Behörden und eingesetzten Einheiten zur Unterstützung ihrer eigenen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Katastrophen und schweren Unglücksfällen den Einsatz von Kräften und Mitteln aus dem Staatsgebiet der anderen Vertragspartei für notwendig, so wenden sie sich mit einem Hilfeersuchen, in dem die Art und der Umfang der benötigten Hilfeleistung bezeichnet sind, an die Verbindungsstelle der Behörden.

Die um Hilfe ersuchende Behörde stellt der Hilfsmannschaft oder den einzelnen Fachkräften am vereinbarten Ort eine Kontaktperson (Dolmetscher) und die gegebenenfalls zur Hilfeleistung erforderlichen und vorhandenen Hilfsmittel zur Verfügung. Die Behörden stimmen sich zur Vorbereitung von Hilfeleistungen ab und informieren sich gegenseitig über:

  • eingetretene Gefahren und mögliche Auswirkungen bis zu 15 Kilometern beiderseits der Staatsgrenze
  • Kräfte und Mittel, die sie für die Hilfeleistung für geeignet erachten
  • Grundsätze eines gemeinsamen Einsatzes und die Übermittlung von Informationen

 

Die Behörden tauschen jährlich ihre Erfahrungen bei der Umsetzung dieser Vereinbarung aus. Die Vertragsparteien treffen Maßnahmen, damit sich die Behörden gegenseitig über Übungen informieren, sich gegenseitig dazu einladen und daran teilnehmen. Die Behörden können ihre Zusammenarbeit weiter vertiefen, vor allem in folgenden Bereichen:

  • fachbezogene Aus- und Fortbildung
  • Austausch von Erfahrungen und Informationen im Bereich Einsätze, Einsatzmittel und Einsatztechnik
  • Teilnahme an Wettbewerben

 

Die gegenseitige Unterstützung im Brandschutz und der technischen Hilfeleistung unterhalb der K-Schwelle gilt in diesem Fall als Maßnahme zur Vorbereitung, Verbesserung und Förderung der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz als ebenfalls von dem bayerisch – tschechischen Staatsvertrag als abgedeckt.

 

Beteiligte Kommunen

 

Vereinbarung zwischen dem Landkreis Cham und der Region Pilsen

de-cz_04.jpgUnterzeichnung des Kooperationsvertrags

Am 15. Mai 2017 wurde schließlich diese Vereinbarung für die grenzüberschreitende Hilfeleistung unterzeichnet. Landrat Franz Löffler und Regionspräsident Josef Bernard (CZ) unterschrieben diese grenzüberschreitende Vereinbarung im Waldmünchner Feuerwehrhaus. Rund eineinhalb Jahre haben die Vorgespräche gedauert, damit wurden bestehende Kooperationen und Kontakte auf eine rechtlich verlässliche Basis gestellt.

Somit kann um gegenseitige Hilfe bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen ersucht werden, wenn ein Brand nicht mit eigenen Kräften und Mitteln gelöscht werden kann und im Rahmen des überörtlichen Einsatzes Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig gewährt werden kann oder die Gefahr des Übergreifens auf das benachbarte Staatsgebiet besteht oder wenn die ersuchende Seite bei der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung dringend Spezialtechnik benötigt.

de-cz_03.jpg

 

Alarmierung

Die Alarmierung der tschechischen Feuerwehren erfolgt über die Bezirksoperationszentrale der Feuerwehr der Pilsner Region. Die Alarmierung der deutschen Feuerwehren erfolgt durch die Integrierte Leitstelle für Feuerwehr- und Rettungsdienst in Regensburg.

Zusätzlich erfolgt die Information bzw. Alarmierung des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit Petrovice-Schwandorf. Von dort werden zusätzliche Informationen an die tschechische Polizei bzw. die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen, in deren Bereich der zu nutzende Grenzübergang bzw. die in begründeten Fällen aus einsatztaktischer Sicht notwendigen Grenzübertrittsstellen gelegen sind.

 

Dolmetscher

de-cz_05.jpgKennzeichnungswesten für die Dolmetscher

Die Hilfe ersuchende Seite stellt der Hilfe leistenden Seite einen deren Landessprache mächtigen Dolmetscher (der tschechischen bzw. deutschen Sprache) zur Verfügung. Aus diesem Grund wurden entlang der Grenze von Waldmünchen bis Rittsteig Kameradinnen und Kameraden gesucht, die bei einem Alarm als Dolmetscher eingesetzt werden, sowohl auf der deutschen, als auch auf der tschechischen Seite. Aus dem Landkreis Cham gibt es derzeit 10 gemeldete Dolmetscher aus den KBI-Bereichen Waldmünchen, Furth im Wald / Hohenbogenwinkel und Bad Kötzting.