Feuerwehrführerschein

 

Fahrerlaubnisklasse C / CE

Der Kreisfeuerwehrverband Cham konnte Kooperationsfahrschulen gewinnen, die die Einsatzkräfte für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C (LKW ab 7,49 t mit einem Anhänger bis 750 Kg) und CE (LKW ab 7,49 t mit einem Anhänger größer 750 Kg) ausbilden.


Bayerische Fahrberechtigungsverordnung – FBerV

Aktuelle Schulungstermine

Ausbilderschulung

Die Schulung der Ausbilder findet zentral für alle Teilnehmer am 19.02.2023 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus der FF Cham statt. Bitte Schreibzeug zum Unterricht mitbringen.

 

Ausbildung - Fahrer:

  • KBI-Bereich 5 am 23.02.2024 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus der FF Rötz.
  • KBI-Bereich 6 am 23.02.2024 um 19:30 Uhr. (Kein eigener Schulungsabend geplant)
  • KBI-Bereich 2 am 26.02.2024 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus der FF Mitterdorf.
  • KBI-Bereich 4 am 26.02.2024 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus der FF Bad Kötzting.
  • KBI-Bereich 3 am 29.02.2024 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus der FF Cham.

Die Schulungsorte werden durch den örtlich zuständigen Kreisbrandinspektor festgelegt.

 

Zeitlicher Rahmen

Ab Beginn der praktischen Ausbildung muss der Teilnehmer dies zeitnah im laufenden Kalenderjahr abschließen.

Der Abschluss der Theorieausbildung darf nicht länger als zwei Jahre (gemäß FeV §16 (3)) zurückliegen. Der Stichtag ist der 30.04. des entsprechenden Jahres.

Aktuell endet am 30.04.2024 die Gültigkeit der Schulung aus dem Jahr 2022.

 

Gesetzesgrundlage

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Seit Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften in deutsches Recht dürfen mit der Pkw-Führerscheinklasse B nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen geführt werden. Viele Einsatzfahrzeuge unserer Feuerwehren wiegen jedoch mehr als 3,5 Tonnen. Leider hatte das zur Folge, dass gerade die jungen Helferinnen und Helfer diese Fahrzeuge mangels Fahrerlaubnis nicht mehr führen durften. Da auf Dauer gesehen die Einsatzfähigkeit gefährdet war, bestand dringender Handlungsbedarf.

Der Deutsche Bundestag hat mit dem „Siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ vom 23. Juni 2011 die Voraussetzungen für eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t (einschließlich Fahrzeugkombinationen) der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes geschaffen und die Länder ermächtigt, die nähere Ausgestaltung durch Rechtsverordnung vorzunehmen. Von dieser Ermächtigung hat die Bayerische Staatsregierung mit Verordnung vom 19. Juli 2011 (GVBl 2011, S. 342) Gebrauch gemacht. Danach wird es den betroffenen Organisationen ermöglicht, im Rahmen der bestehenden Strukturen – auch organisationsübergreifend – ihre ehrenamtlichen Angehörigen selbst zum Führen von Einsatzfahrzeugen (auch mit Fahrzeugkombinationen) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t auszubilden und zu prüfen. Durch die Änderung der Verordnung wurde neben der bisherigen „kleinen“ Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t eine „große“ Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t (einschließlich Fahrzeugkombinationen) geschaffen.

 

 

Ausbildungsziel

Das Feuerwehrfahrzeug sicher, verantwortungsvoll, umweltbewusst und materialschonend im öffentlichen Straßenverkehr fahren.

Die notwendigen Prüf- und Kontrollarbeiten am Feuerwehrfahrzeug durchführen sowie die fahrzeugspezifischen Sicherheitsbestimmungen anwenden.

 

Voraussetzungen

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es können nur ehrenamtliche Mitglieder einer Hilfsorganisation daran teilnehmen, die mindestens 2 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B sind. Hier zählt auch das begleitende Fahren.

  • Pro Feuerwehr können idealerweise 1-2 Personen ausgebildet werden (max. 4 Personen bei zwei Ausbilder, in Ausnahmefällen nur ein Ausbilder).

  • Die Teilnehmerzahl der Fahrer beträgt max. 20 je KBI-Bereich.

  • Ausbildungsberechtigt sind Fahrlehrer oder interne Ausbilder.

  • Örtliche Ausbilder benötigen den Lehrgang Fortbildung für Ausbilder Feuerwehrführerschein.

  • Voraussetzung für die Qualifikation zum Ausbilder für den Feuerwehrführerschein 4,75 t:

    • Mitglied in der ausbildenden Organisation oder Fahrlehrer
    • Mindestalter 30 Jahre
    • mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C1 / alte Klasse 3
    • Maximal 2 Punkte im Verkehrszentralregister
       
  • Voraussetzung für die Qualifikation zum Ausbilder für den Feuerwehrfüherschein 7,5 t:

    • Mitglied in der ausbildenden Organisation oder Fahrlehrer
    • Mindestalter 30 Jahre
    • mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE / alte Klasse 2
    • Maximal 2 Punkte im Verkehrszentralregister
    • Ausgebildeter Maschinist
       
  • Zur Fahrer-Theorieausbildung wäre es vorteilhaft, wenn auch der Kommandant mit anwesend wäre, damit dieser vom Ausbilder in die Abläufe der Anträge (für das Landratsamt), die Abwicklung der Kosten (Gemeinde) und den Ablauf und die Inhalte des Lehrgangs eingewiesen werden.

  • Örtliche Ausbilder sind eingeladen, am Theorieabend der Fahrer mit teilzunehmen.

  • Die Anmeldung der Fahrer und Ausbilder erfolgt über den jeweils zuständigen Kreisbrandinspektor.

 

Ausbildung im Landkreis Cham

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  • Bis 4,75t: mindestens 3 Einheiten Theorie, 8 Einheiten Praxis:

    • 135 min. Theoretischer Unterricht
    • 45 min. Fahrzeugeinweisung
    • 90 min. Überlandfahrt
    • 90 min. Stadtfahrt
    • 45 min. Nachtfahrt
    • 90 min. Grundaufgaben
       
  • Bis 7,5t: mindestens 3 Einheiten Theorie, 9 Einheiten Praxis:

    • 135 min. Theoretischer Unterricht
    • 45 min. Fahrzeugeinweisung
    • 90 min. Überlandfahrt
    • 135 min. Stadtfahrt
    • 45 min. Nachtfahrt
    • 90 min. Grundaufgaben
  • Bei Fahrzeugkombinationen bis 4,75t und bis 7,5t mit Anhänger erhöht sich der Praktische Anteil um 3 Einheiten (Verteilung nach Weisung des Ausbilders):

    • bei 4,75t auf 12 Einheiten Praxis
    • bei 7,5t auf 13 Einheiten Praxis

 

Ansprechpartner

Für Ausbildung für den Feuerwehrführerschein ist KBM Johannes Maier zuständig. Er wird unterstützt vom EKBM Heinz Schötz aus Bad Kötzting. Anfragen zum Thema Feuerwehrführerschein: 

E-Mail

 

 

Hinweis

Stand der aktuellen Ausbildungshilfe: 8. Auflage, Stand 04/2022