Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen

 

Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) im Landkreis Cham wurden auf der Grundlage der DIN 14675 sowie der VDE 0833-2 erstellt.

Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen präzisieren dabei nur die anerkannten Regeln der Technik auf die Belange der Feuerwehr (Alarmorganisation).

Die TAB soll Planfertigern, Fachplanern, Sachverständigen und sowohl dem Errichter wie auch dem Betreiber von Brandmeldeanlagen als Ergänzung zu den einschlägigen technischen Regeln dienen.

Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) werden von der Brandschutzdienststelle des Landkreises Cham herausgegeben. Die Technischen Anschaltrichtlinien (TAR) beschreiben die technischen Empfangsmöglichkeiten in einer Integrierten Leitstelle (ILS) sowie die Abwicklung im Betrieb mit Brandmeldeanlagen bei der empfangenen Stelle (z.B. Wartung, Aufschaltung, Abmeldung). Die TAR werden vom Betreiber einer ILS herausgegeben.

Die Brandschutzdienststelle im Landkreis Cham behält sich vor diese TAB aufgrund neuer Erkenntnisse oder geänderter Vorgaben jederzeit zu verändern. Der Begriff „Brandschutzdienststelle“ beschreibt in Bayern den Kreisbrandrat in Verbindung mit der Kreisverwaltungsbehörde.